Barrierefreiheit
Am 1. 1. 2004 trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt muss der Bund seine Internetangebote so gestalten, dass diese auch von behinderten Menschen barrierefrei genutzt werden können.
Für Sehbehinderte gibt es beispielsweise eine Software für die Umsetzung von geschriebenen in gesprochene Texte oder in Brailleschrift; diese Umsetzung der Informationen gelingt nur mit bestimmten technischen Voraussetzungen.
Motorisch Behinderte können die Maus nicht oder nur bedingt nutzen. Es gilt daher zu hohe Anforderungen an die Navigationsfähigkeit zu vermeiden (z.B. kleine Kästchen).
Für geistig Behinderte sollten die Strukturen möglichst einfach und klar erkennbar sein. Die Texte sollten ein möglichst einfaches Vokabular verwenden.
internezzo ist spezialisiert, Webseiten mit TYPO3 barrierefrei zu realisieren.


